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Kardiologie

Kardiologie

Für Privatpatienten und Selbstzahler bieten wir hier in Vellmar kardiologische Diagnostik an. Langjährige Erfahrung, umfassende Expertise auf dem Gebiet der Herzmedizin und modernste medizintechnische Geräte garantieren für die Patienten optimale Untersuchungsmöglichkeiten und Behandlungsstrategien. Das bedeutet für den Patienten höchste diagnostische Sicherheit und Sorgfalt bei der Erkennung und der Therapie von Herzerkrankungen, wie Herzklappenfehler, Koronare Herzerkrankung, Herzschwäche, Bluthochdruck, Herzrythmusstörungen, Thrombose oder Durchblutungsstörungen der Blutgefäße.

Zu den Leistungen in Vellmar zählen:

  • Ruhe-EKG
  • Belastung-EKG
  • Langzeit-EKG
  • Langzeit-Blutdruck
  • Herzultraschall
  • Gefäßultraschall (Halsschlagader und Bauch- und Beinschlagadern
  • Gefäßultraschall für Thrombose und Venendiagnostik
  • Nachsorge Ereignis-Rekorder (Event-Recorder)
  • Vor- und Nachsorge bei Herzkatheter-Untersuchungen

Spezielle Untersuchungen werden teilweise in einer kardiologischen Facharztpraxis durchgeführt.

Zu diesen gehören:

  • Nachsorge ICD („Defi“= implantierter Defibrillator)
  • Nachsorge Herzschrittmacher
  • Nachsorge eines Resynchronisations (CRT) – Systems
  • Spiroergometrie
  • Transösophagealer Echokardiographie („Schluckecho“ zur Beurteilung von Herzklappenfehlern)
Terminbuchung

Rufen Sie an unter Tel: 0561 820 28585, schreiben Sie eine E-Mail an
info@dr-ragab.de oder nutzen Sie das Formular unter Terminvereinbarung »

Rezeptbestellung

Für Rezeptwünsche und Überweisungen nutzen Sie bitten unser entsprechendes Formular »
 

Sprechzeiten

Mo - Do von 8.00 - 11.00 Uhr
Mo, Di, Do von 15.00 - 17.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
(Urlaubszeiten finden Sie bei Aktuelles)

Einführung E-Rezept
Liebe Patienten, bitte beachten Sie, dass wir ab dem 01.02.24 für Kassenpatienten nur noch E-Rezepte ausstellen. Dafür muss vorher die Versicherten-karte eingelesen sein. Wenn die Versichertenkarte nicht da war können wir kein Rezept ausstellen. Privatrezepte und Heilmittel-verordnungen müssen weiterhin abgeholt werden. Die E-Rezepte können am Folgetag in der Apotheke Ihrer Wahl mit Ihrer Versichertenkarte eingelöst werden. Ihr Praxisteam
Einführung E-Rezept
Liebe Patienten, bitte beachten Sie, dass wir ab dem 01.02.24 für Kassenpatienten nur noch E-Rezepte ausstellen. Dafür muss vorher die Versichertenkarte eingelesen sein. Wenn die Versichertenkarte nicht da war können wir kein Rezept ausstellen. Privatrezepte und Heilmittelverordnungen müssen weiterhin abgeholt werden. Die E-Rezepte können am Folgetag in der Apotheke Ihrer Wahl mit Ihrer Versichertenkarte eingelöst werden. Ihr Praxisteam