Nach einer stationären Operation ist das Krankenhaus für die postoperative Nachsorge zuständig. Die nachstationäre Behandlung durch das Krankenhaus kann innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung erfolgen. Bitte beachten Sie die Angaben in Ihrem Entlassungsbrief. Wenn anschließend eine regelmäßige Wundversorgung zu Hause notwendig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine häusliche Krankenpflege durch einen Pflegedienst verordnet werden.
Nach ambulanter Operation:Nach einer ambulanten Operation ist die operierende Praxis bzw. der Operateur für die postoperative Nachsorge zuständig. Soll die postoperative Nachbehandlung durch unsere Hausarztpraxis erfolgen, benötigen wir eine Überweisung des Operateurs. Auf der Überweisung müssen das OP-Datum und die GOP 31600 angegeben sein. Bitte bringen Sie den OP-Bericht mit, sofern Sie diesen erhalten haben. Die postoperative Nachbehandlung durch die Hausarztpraxis kann innerhalb von 21 Tagen nach der Operation erfolgen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Ihr Praxisteam